Die DENIC eG registriert Internet-Domains unterhalb der deutschen Top
Level Domain (TLD) .de. Sie tut dies ohne Gewinnerzielungsabsicht, zum
Nutzen aller am Internet Interessierten und befindet sich darin in Übereinstimmung
mit den international anerkannten Standards für den Betrieb einer
Länder-TLD-Registrierungsstelle.
| I. |
 |
Registrierungsaufträge können entweder über einen Internet-Service-Provider,
der DENIC-Mitglied ist (ISP), oder unmittelbar an die DENIC (DENICdirect)
erteilt werden. Voraussetzung für die Bearbeitung ist in beiden
Fällen, dass der Auftraggeber die nach diesen Richtlinien erforderlichen
Angaben vollständig und zutreffend übermittelt und die gewünschte
Domain den in diesen Richtlinien enthaltenen Vorgaben entspricht. Der
Registrierungsvertrag kommt zwischen dem künftigen Domaininhaber
und der DENIC erst durch die Registrierung zustande; für Ihn gelten
neben diesen Richtlinien die Registrierungsbedingungen der DENIC.
| II. |
 |
Eine Domain kann (neben der TLD .de) nur bestehen aus Ziffern (0 bis
9), Buchstaben des lateinischen Alphabets (A bis Z, also ohne Umlaute
und andere Sonderbuchstaben) und Bindestrichen (-). Sie muss wenigstens
einen Buchstaben enthalten, darf mit einem Bindestrich weder beginnen
noch enden und nicht an der dritten und vierten Stelle Bindestriche
enthalten. Groß- und Kleinschreibung werden nicht unterschieden.
Die Mindestlänge einer Domain beträgt drei, die Höchstlänge
63 Zeichen. Unzulässig als Domains sind die Namen anderer Top Level
Domains (wie gegenwärtig z. B. arpa, com, edu, gov, int, net, nato,
mil, org und sämtliche länderbezogenen TLDs) sowie deutsche
Kfz-Kennzeichen. Die Einrichtung eigener Subdomains unterhalb der bei
der DENIC registrierten Domain ist zulässig.
| III. |
 |
Der Domaininhaber (descr:) ist der Vertragspartner der DENIC und damit
der an der Domain materiell Berechtigte. Sofern es sich nicht um eine
natürliche Person handelt, ist bei Auftragserteilung die vollständige
den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Firmierung mit Rechtsformzusatz
anzugeben. Ebenso muss die Anschrift mitgeteilt werden, wobei die Angabe
einer Postfachadresse nicht ausreicht.
Der administrative Ansprechpartner (admin-c) ist die vom Domaininhaber
benannte natürliche Person, die als sein Bevollmächtigter
berechtigt und verpflichtet ist, sämtliche die Domain betreffenden
Angelegenheiten verbindlich zu entscheiden, und die damit den Ansprechpartner
der DENIC darstellt. Anzugeben sind Name und Adresse des admin-c. Sofern
der Domaininhaber seinen Sitz nicht in Deutschland hat, ist der admin-c
zugleich dessen Zustellungsbevollmächtigter i. S. v. §§
174 f. ZPO; er muss in diesem Falle seinerseits seinen Sitz in Deutschland
haben und seine Straßenanschrift angeben.
Der technische Ansprechpartner (tech-c) betreut die Domain in technischer
Hinsicht. Für ihn sind Name, Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer,
sowie E-Mail-Adresse anzugeben.
Der Zonenverwalter (zone-c) betreut den oder die eigenen Nameserver
des Domaininhabers und ist mit Name, Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer,
sowie E-Mail-Adresse anzugeben. Sofern der Domaininhaber keine eigenen
Nameserver delegiert, ist ein zone-c nicht erforderlich.
| IV. |
 |
Die DENIC nimmt die nach Ziffer III. erforderlichen Daten in die öffentliche
DENIC-Datenbank (whois)
auf und gibt sie im Rahmen des DENIC-Abfrageservice weiter, da dies
technisch und rechtlich erforderlich ist. Wünscht der Auftraggeber
die Veröffentlichung weiterer Telefon- und Telefaxnummern, sowie
E-Mail-Adressen, hat er diese ebenfalls anzugeben und ausdrücklich
seine Zustimmung zur Veröffentlichung zu erteilen.